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   VG München, 28.09.1999 - M 5 K 99.34   

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VG München, 28.09.1999 - M 5 K 99.34 (https://dejure.org/1999,18943)
VG München, Entscheidung vom 28.09.1999 - M 5 K 99.34 (https://dejure.org/1999,18943)
VG München, Entscheidung vom 28. September 1999 - M 5 K 99.34 (https://dejure.org/1999,18943)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Trier, 26.02.1993 - 2 L 288/93

    Rechtmäßigkeit eines Beschlussesüber die gerichtliche Geschäftsverteilung;

    Auszug aus VG München, 28.09.1999 - M 5 K 99.34
    Erforderliche Maßnahmen müssen grundsätzlich gegenüber dem Richter vorgenommen werden, den sie unter Beachtung der organisatorischen Erfordernisse am wenigsten treffen, weil sonst bei der Auswahl unter mehreren Richtern gerade ein »unliebsamer« Richter benachteiligt werden könnte; die Auswahl unter mehreren Richtern muss daher sachlich gerechtfertigt sein und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit übereinstimmen (VG Trier vom 26.2. 1993, DRiZ 1993, 401).
  • VG Köln, 26.10.2012 - 19 K 3320/12

    Erfolglosigkeit der Klage eines Richters am Arbeitsgericht auf Altersentlastung

    Dagegen unterliegt es nicht der gerichtlichen Kontrolle, ob die getroffene Regelung sich als die zweckmäßigste darstellt oder ob sich bessere Alternativen angeboten hätten; vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.03.1982 - 9 CB 1076/91 -, NJW 1982, 2274 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 10.09.1968 - 1 StR 235/68 -, BGHSt 22, 237; VG München, Urteil vom 28.09.1999 - M 5 K 99.34 -, DRiZ 2000, 101 und juris; VG Magdeburg, Beschluss vom 24.11.2010 - 5 B 55/10 MD -, juris.
  • VG Magdeburg, 24.11.2010 - 5 B 55/10

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Geschäftsverteilung in Verwaltungsgericht in

    Dagegen unterliegt es nicht der gerichtlichen Kontrolle, ob sich die getroffene Regelung als die zweckmäßigste darstellt oder ob sich bessere Alternativen angeboten hätten (vgl. VG München, Urteil vom 28. September 1999 - M 5 K 99.34 -, juris).
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